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   BGH, 13.01.2005 - VII ZR 353/03   

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https://dejure.org/2005,2150
BGH, 13.01.2005 - VII ZR 353/03 (https://dejure.org/2005,2150)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2005 - VII ZR 353/03 (https://dejure.org/2005,2150)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - VII ZR 353/03 (https://dejure.org/2005,2150)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Fälligkeit der Honorarforderung des Architekten nach der Kündigung eines Vertrages; Anforderungen an eine Schlussabrechnung

  • Judicialis

    HOAI § 4 Abs. 1; ; HOAI § 4 Abs. 2; ; HOAI § 8 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI § 4 Abs. 1, 2 § 8 Abs. 1
    Anforderungen an die Prüffähigkeit einer Architekten-Schlußrechnung nach vorzeitiger Kündigung eines Pauschalvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Folgen einer unwirksamen Honorarvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalhonorarvereinbarungen - BGH gestattet alternative Abrechnung gekündigter Pauschalverträge

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schlussrechnung auf Grundlage mindestsatz-unterschreitender Pauschalhonorarvereinbarung: durchsetzbar?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Honorarabrechnung: Unzulässige Unterschreitung des Mindestsatzes unbeachtlich! (IBR 2005, 262)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie muss Architekt Abrechnung nach Kündigung gestalten? (IBR 2005, 331)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 749
  • MDR 2005, 803
  • NZBau 2005, 349
  • BauR 2005, 739
  • BauR 2005, 909 (Ls.)
  • ZfBR 2005, 359
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - VII ZR 353/03
    Voraussetzung für die Fälligkeit der Honorarforderung des Architekten ist auch nach der Kündigung eines Vertrages die Übermittlung einer prüfbaren Schlußrechnung (BGH, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02, BGHZ 157, 118 ff.).

    a) Ist das Honorar nach der HOAI zu ermitteln, ist die Rechnung allerdings objektiv nur prüffähig, wenn die anrechenbaren Kosten nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 HOAI ermittelt sind (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02 m.w.N., BGHZ 157, 118 ff.).

    Denn dann sind seine Kontroll- und Informationsinteressen nicht berührt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365, 370; Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02, aaO).

    b) Schließlich liegt nahe, daß sich die Beklagte nicht mehr auf die fehlende Prüffähigkeit der Schlußrechnung berufen konnte, weil die Frist von zwei Monaten nach deren Vorlage abgelaufen gewesen sein dürfte, bevor die Beklagte den Einwand der fehlenden Prüffähigkeit erhoben hat (vgl. dazu Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02, aaO).

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 380/00

    Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß gegen das Preisrecht der HOAI

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - VII ZR 353/03
    c) Die Prüffähigkeit einer Schlußrechnung darf dann nicht mit der Begründung verneint werden, der Architekt habe keine an der HOAI orientierte Abrechnung nach Mindestsätzen vorgenommen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. September 2001 - VII ZR 380/00, BauR 2001, 1926 = ZfBR 2002, 59).

    Danach ist der Architekt nicht gehindert, ein unter den Mindestsätzen liegendes Pauschalhonorar zu verlangen, wenn die Preisvereinbarung unwirksam ist und er den Mindestsatz fordern könnte (BGH, Urteil vom 13. September 2001 - VII ZR 380/00, BauR 2001, 1926 = NZBau 2001, 690 = ZfBR 2002, 59).

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - VII ZR 353/03
    Denn dann sind seine Kontroll- und Informationsinteressen nicht berührt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365, 370; Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02, aaO).
  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 164/01

    Prüfbarkeit der Schlußrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - VII ZR 353/03
    Zur Beurteilung der Prüfbarkeit kann auch schriftsätzlicher Vortrag herangezogen werden (BGH, Urteil vom 18. April 2002 - VII ZR 164/01, BauR 2002, 1403 = NZBau 2002, 507 = ZfBR 2002, 667).
  • BGH, 13.05.2004 - VII ZR 424/02

    Prüfbarkeit der Schlussrechnung nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - VII ZR 353/03
    Wie auch der Bauunternehmer (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - VII ZR 424/02 m.w.N., BauR 2004, 1441 = NZBau 2004, 549 = ZfBR 2004, 687) hat der Architekt die erbrachten Leistungen vorzutragen, diese von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen und das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung sowie des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darzulegen.
  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 97/99

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrags

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - VII ZR 353/03
    Haben die Parteien Teilleistungen eines Pauschalvertrages bei Vertragsschluß bewertet, kann diese Bewertung bei der Abrechnung nach einer Kündigung zugrunde gelegt werden (BGH, Urteil vom 20. Januar 2000 - VII ZR 97/99, BauR 2000, 726 = ZfBR 2000, 255).
  • OLG Celle, 01.04.2020 - 14 U 185/19

    Honoraranspruch aus einem Architektenvertrag; Wirksamkeit einer

    Ein Architekt war im Übrigen auch vor der Entscheidung des EuGH vom 4. Juli 2019 im Vertragsverletzungsverfahren <C-377/17> nicht gehindert, ein unter den Mindestsätzen liegendes Pauschalhonorar geltend zu machen, war (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 13.09.2001 - VII ZR 380/00, juris-Rn. 19; BGH, Urt. v. 13.01.2005 - VII ZR 353/03, juris-Rn. 12).
  • OLG Celle, 13.05.2020 - 14 U 71/19

    Wirksamkeit einer mündlich geschlossenen Honorarvereinbarung; Rechtsfolgen der

    Soweit es das Hilfsvorbringen des Klägers anbelangt, ist im Übrigen festzuhalten, dass ein Architekt auch vor der Entscheidung des EuGH vom 4. Juli 2019 im Vertragsverletzungsverfahren <C-377/17> nicht gehindert war, ein unter den Mindestsätzen liegendes Pauschalhonorar geltend zu machen (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 13.09.2001 - VII ZR 380/00, juris-Rn. 19; BGH, Urt. v. 13.01.2005 - VII ZR 353/03, juris-Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 22 U 92/14

    Abrechnung eines gekündigten Detailpauschalpreisvertrags

    Insbesondere bei Bauträgerverträgen und ähnlichen Verträgen im Baubereich ist eine bereits im Vertrag von den Parteien (unabhängig von der insoweit grundsätzlich irrelevanten Aufteilung in Abschlagszahlungen in einem bloßen Zahlungsplan, vgl. BGH, Urteil vom 10.06.1999, VII ZR 215/98, www.juris.de; BGH, Urteil vom 16.10.1997, VII ZR 82/96, www.juris.de; BGH, Urteil vom 04.07.1996, VII ZR 227/93, www.juris.de) verbindlich vorgenommene Aufteilung und Bewertung einzelner Teilleistungen auch bei der Abrechnung nach einer Kündigung des Vertrages regelmäßig zu berücksichtigen bzw. zugrundezulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2007, VII ZR 112/06, www.juris.de; BGH, Urteil vom 13.01.2005, VII ZR 353/03, www.juris.de; BGH, Urteil vom 20.01.2000, VII ZR 97/99, www.juris.de; Kniffka/Koeble, a.a.O., 9. Teil, Rn 24; Kniffka u.a., a.a.O., § 649, Rn 81 mwN).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2013 - 23 U 203/12

    Architektenhonorar für Bauleistungsdienste

    Die Schlussrechnung im Falle der Kündigung des Bauleitungsvertrages muss zur Herstellung der Prüffähigkeit regelmäßig unterteilt sein in erbrachte Leistungen einerseits und nicht erbrachte Leistungen andererseits, wobei auch eine Pauschale aufgegliedert werden muss (vgl. BGH BauR 2005, 739).

    Daher hätte der Kläger zunächst die Zusammensetzung des Gesamtpreises darstellen und anschließend daraus den Anteil der Vergütung ermitteln müssen, der nach der getroffenen Vereinbarung auf die erbrachte Leistung entfällt (BGH NJW-RR 2005, 749).

  • OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 3 U 212/11

    Zur Frage, ob die Honorarvereinbarung eines Architekten wegen der vereinbarten

    Ein Architekt ist grundsätzlich nicht gehindert, das Pauschalhonorar zu fordern, wenn die Honorarvereinbarung wegen unzulässiger Unterschreitung der Mindestsätze unwirksam ist (vgl. BGH, VU vom 13.01.2005, VII ZR 353/03, BauR 2005, 909, zit. nach juris, Rn.12; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.06.2007, 21 U 240/06, BauR 2007, 2092, zit. nach juris, Rn. 45).
  • OLG Naumburg, 10.10.2013 - 1 U 9/13

    Architektenvertrag: Umstände für ein widersprüchliches Verhalten bei der späteren

    Verlangt der Architekt aber nach der vorzeitigen Beendigung des Vertrages sein Honorar für nicht erbrachte Leistungen, ist die Schlussrechnung nur dann prüffähig, wenn in ihr die Vergütung sowohl für die bereits erbrachten, als auch für die nicht erbrachten Leistungen prüffähig ausgewiesen ist (BGH NJW-RR 1994, 1238, 1239; Versäumnisurteil vom 13.1. 2005, VII ZR 353/03 - zitiert in juris Rdn. 35; Lakkis, in: jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 199 Rdn. 33).
  • OLG Köln, 15.01.2021 - 19 U 15/20

    Vergütungsanspruch eines Architekten für Mehraufwendungen Wegfall der

    Die Abrechnung hat auf der Grundlage des Vertrages zu erfolgen und muss den Besteller in die Lage versetzen, sich sachgerecht zu verteidigen (BGH, Versäumnisurteil vom 13.01.2005, VII ZR 353/03, juris, Rn. 10; übereinstimmend Werner in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 17. Auflage 2020, Rn. 1129).
  • OLG Celle, 06.10.2021 - 14 U 153/20

    Anspruch auf Rückzahlung von überzahlten Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen

  • OLG Celle, 02.08.2023 - 14 U 200/19

    Kein Umbauzuschlag für Planung einer neuen TA in einem Bestandsbau!

  • OLG Rostock, 25.02.2009 - 2 U 21/07

    Architektenhonoraranspruch: Honorarvereinbarung außerhalb der Sätze der HOAI

  • OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 13 U 91/04

    Honorar des Architekten: Verwirkung des Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grund;

  • OLG Düsseldorf, 05.06.2007 - 21 U 240/06

    Architektenhonorarklage: Ausschluss der Bindungswirkung einer früheren

  • OLG Dresden, 20.03.2013 - 7 U 67/12

    Pauschalpreisvertrag "frei" gekündigt: Wie ist abzurechnen?

  • OLG Schleswig, 09.09.2008 - 3 U 76/07

    Kostenschätzung: Rechnung prüfbar?

  • LG Hannover, 12.04.2013 - 14 O 351/11

    Anwendbarkeit des § 6 HOAI a.F. bei Inrechnungstellung der Leistung nach

  • OLG Frankfurt, 02.07.2018 - 29 U 10/17

    Ansprüche aus Bauleitervertrag und Vertrag für Erbringung von Tragswerksplanung

  • LG Frankfurt/Main, 08.11.2021 - 20 O 63/21
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.02.2005 - 21 U 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3712
OLG Hamm, 10.02.2005 - 21 U 94/04 (https://dejure.org/2005,3712)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.2005 - 21 U 94/04 (https://dejure.org/2005,3712)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 21 U 94/04 (https://dejure.org/2005,3712)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufbringung eines minderwertigen Kunstharzputzes anstatt des in der Baubeschreibung vorgesehenen mineralischen Kratzputzes; Stillschweigende Sollbeschaffenheitsvereinbarung; Heilung eines Formmangels durch Grundbucheintrag; Prozessstandschaftliche Geltendmachung von ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § ... 203 n. F.; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 313 S. 2; ; BGB § 633 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 633 Abs. 3 a. F.; ; BGB § 639 Abs. 2 a. F.; ; BGB § 640 Abs. 2; ; AGBG § 9; ; AGBG § 10 Nr. 4; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • baurechtstipps.de (Kurzinformation und Volltext)

    Darf man von der Leistungsbeschreibung abweichen?

  • rechtsportal.de

    Zur Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit bei vertraglichen Abweichungsklauseln und deren Wirkung bei Werkverträgen

  • ibr-online

    Kunstharz- statt Kratzputz: Mangel!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Bauträger errichtet eine Wohnungseigentumsanlage

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Leitsatz)

    Intransparenz einer Leistungsvorbehaltsklausel in einem Bauträgervertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kunstharzputz statt mineralischem Kratzputz: Mangel! (IBR 2005, 250)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1151 (Ls.)
  • BauR 2005, 1324
  • BauR 2005, 909 (Ls.)
  • ZfBR 2005, 372 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 10.05.1991 - 24 W 6578/90

    Prozessstandschaft bei Verwalterwechsel; Nachträgliche Ermächtigung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2005 - 21 U 94/04
    Doch selbst ein "nur bevollmächtigter" Verwalter wäre nach obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Koblenz NZM 2000, 518; KG NJW-RR 1991, 1363) auch im eigenen Namen als klagebefugt anzusehen.
  • OLG Koblenz, 22.01.1999 - 10 U 1611/96
    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2005 - 21 U 94/04
    Doch selbst ein "nur bevollmächtigter" Verwalter wäre nach obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Koblenz NZM 2000, 518; KG NJW-RR 1991, 1363) auch im eigenen Namen als klagebefugt anzusehen.
  • BGH, 23.02.1995 - VII ZR 235/93

    Bewertung des zur Nachbesserung erforderlichen Aufwands

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2005 - 21 U 94/04
    In diesem Fall kann dem Unternehmer die Berufung auf Unverhältnismäßigkeit entweder gar nicht oder nur in Extremfällen gestattet werden (vgl. BGH BauR 1995, 540 [541]: Berücksichtigung der Schwere der Vertragsverletzung und des Verschuldensgrades; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1922 [1923]: grob fahrlässig verursachter Mangel; OLG Hamburg MDR 1974, 489: bewußte Abweichung vom Leistungsverzeichnis; Ingenstau/Korbion, VOB, 15. Aufl. 2003, Rn. 46 zu § 13 Nr. 6 VOB/B), und ein solcher Extremfall liegt angesichts der obigen Erwägungen zum mangelbedingten Minderwert und zu den Nachbesserungskosten nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 23 U 189/99
    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2005 - 21 U 94/04
    In diesem Fall kann dem Unternehmer die Berufung auf Unverhältnismäßigkeit entweder gar nicht oder nur in Extremfällen gestattet werden (vgl. BGH BauR 1995, 540 [541]: Berücksichtigung der Schwere der Vertragsverletzung und des Verschuldensgrades; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1922 [1923]: grob fahrlässig verursachter Mangel; OLG Hamburg MDR 1974, 489: bewußte Abweichung vom Leistungsverzeichnis; Ingenstau/Korbion, VOB, 15. Aufl. 2003, Rn. 46 zu § 13 Nr. 6 VOB/B), und ein solcher Extremfall liegt angesichts der obigen Erwägungen zum mangelbedingten Minderwert und zu den Nachbesserungskosten nicht vor.
  • OLG Hamburg, 03.01.1974 - 3 U 134/73
    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2005 - 21 U 94/04
    In diesem Fall kann dem Unternehmer die Berufung auf Unverhältnismäßigkeit entweder gar nicht oder nur in Extremfällen gestattet werden (vgl. BGH BauR 1995, 540 [541]: Berücksichtigung der Schwere der Vertragsverletzung und des Verschuldensgrades; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1922 [1923]: grob fahrlässig verursachter Mangel; OLG Hamburg MDR 1974, 489: bewußte Abweichung vom Leistungsverzeichnis; Ingenstau/Korbion, VOB, 15. Aufl. 2003, Rn. 46 zu § 13 Nr. 6 VOB/B), und ein solcher Extremfall liegt angesichts der obigen Erwägungen zum mangelbedingten Minderwert und zu den Nachbesserungskosten nicht vor.
  • OLG Hamm, 13.02.2007 - 21 U 69/06

    Baumangel wegen Kunstharzputz statt Kratzputz - Wegfall des Nachbesserungsrechts

    Nachdem das Landgericht die Klage abgewiesen hatte, hat der Senat im Berufungsverfahren 21 U 94/04 den Sachverständigen Prof. Dr.-Ing.

    Ein weiterer Mangel bestehe darin, dass die Beklagte die Fassade nicht mit dem geschuldeten mineralischen Kratzputz, sondern unzulässigerweise mit einem, wie der Senat im Berufungsverfahren 21 U 94/04 bereits festgestellt habe, deutlich weniger haltbaren Kunstharz-Silikonputz habe ausführen lassen.

    Wie sie in dem im Berufungsverfahren 21 U 94/04 nachgereichten, nicht mehr berücksichtigten Schriftsatz vom 28.01.2005 (Anlage B 40) bereits ausgeführt habe, sei der aufgebrachte Putz bei einem Wärmedämmverbundsystem der hier ausgeschriebenen Art besser geeignet und höherwertiger als ein mineralischer Kratzputz.

    H im Senatstermin vom 30.11.2004 (21 U 94/04) zu entnehmen sei, geradezu unsinnig und damit unverhältnismäßig.

    Die Verwendung einer von der Baubeschreibung abweichenden Fassadenputzart habe sie nach der vereinbarten Änderungsklausel, deren Wirksamkeit erst im Berufungsverfahren 21 U 94/04 problematisiert worden sei, für zulässig halten dürfen.

    Der der Beklagten im Vertrag eingeräumte Änderungsvorbehalt rechtfertigte die Abweichung nicht, weil eine derartige Klausel, wie der Senat bereits in seinem zum Rechtsstreit 21 U 94/04 am 10.02.2005 ergangenen Urteil dargelegt hat, wegen Verstoßes gegen §§ 9, 10 Nr. 4 AGBG unwirksam ist.

    Diese Voraussetzungen lagen nach Auffassung des Senats jedenfalls vor, als sich die Beklagte mit der Rücknahme der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das am 10.02.2005 verkündete Urteil des Senats im Rechtsstreit 21 U 94/04 endgültig geschlagen gegeben und den geforderten Vorschuss gemäß Zahlungsanweisung vom 25.08.2005 ausgeglichen hatte.

    Der Vortrag der Beteiligten im hiesigen Rechtsstreit und die durchgeführte Beweisaufnahme haben zu neuen Beurteilungsgrundlagen geführt, die hinsichtlich der Bewertung der Verhältnismäßigkeit zu einer Abweichung von der im Senatsurteil vom 10.02.2005 (Aktenz. 21 U 94/04) vertretenen Auffassung zwingen.

    Der Senat kann hinsichtlich dieser für die Entscheidung des Rechtsstreits bedeutsamen Vorfrage nunmehr zu einem anderen Ergebnis kommen, weil die Rechtskraft des im Berufungsverfahren 21 U 94/04 ergangenen Urteils - sollte sie die Parteien des hiesigen Rechtsstreits überhaupt erfassen - diese Vorfrage nicht umfasst.

    Den im Rechtsstreit 21 U 94/04 durch den Senat zugesprochenen Vorschuss von 170.500 EUR halten sie selbst nicht mehr für auskömmlich.

    Zwar ist dem Unternehmer eine Berufung auf eine Unverhältnismäßigkeit i.S.v. § 633 Abs. 2 Satz 3 BGB grundsätzlich verwehrt, wenn er bewusst von einer vereinbarten Ausführung wesentlich abgewichen ist (siehe Senatsurteil vom 10.02.2005, Aktz. 21 U 94/04 unter Hinweis z.B. auf BGH BauR 1995, 540, 541).

  • OLG Hamm, 13.02.2007 - 21 U 1/06

    Schadensersatzansprüche gegen einen Werkunternehmer bei Aufbringung eines

    Nachdem das Landgericht die Klage abgewiesen hatte, hat der Senat im Berufungsverfahren 21 U 94/04 den Sachverständigen Prof. Dr.-Ing.

    Ein weiterer Mangel bestehe darin, dass die Beklagte die Fassade nicht mit dem geschuldeten mineralischen Kratzputz, sondern unzulässigerweise mit einem, wie der Senat im Berufungsverfahren 21 U 94/04 bereits festgestellt habe, deutlich weniger haltbaren Kunstharz-Silikonputz habe ausführen lassen.

    Wie sie in dem im Berufungsverfahren 21 U 94/04 OLG Hamm nachgereichten, nicht mehr berücksichtigten Schriftsatz vom 28.01.2005 (Anlage B 31) bereits ausgeführt habe, sei der aufgebrachte Putz bei einem Wärmedämmverbundsystem der hier ausgeschriebenen Art besser geeignet und höherwertiger als ein mineralischer Kratzputz.

    H im Senatstermin vom 30.11.2004 (21 U 94/04) zu entnehmen sei, geradezu unsinnig und damit unverhältnismäßig.

    Auf Grund des Senatsurteils vom 10.02.2005 (21 U 94/04) stehe bindend fest, dass der Putz mangelhaft und der Änderungsvorbehalt unwirksam sei.

    Die Verwendung einer von der Baubeschreibung abweichenden Fassadenputzart habe sie nach der vereinbarten Änderungsklausel, deren Wirksamkeit erst im Berufungsverfahren 21 U 94/04 problematisiert worden sei, für zulässig halten dürfen.

    Der der Beklagten im Vertrag eingeräumte Änderungsvorbehalt rechtfertigte die Abweichung nicht, weil eine derartige Klausel, wie der Senat bereits in seinem zum Rechtsstreit 21 U 94/04 am 10.02.2005 ergangenen Urteil dargelegt hat, wegen Verstoßes gegen §§ 9, 10 Nr. 4 AGBG unwirksam ist.

    Der Vortrag der Beteiligten im hiesigen Rechtsstreit und die durchgeführte Beweisaufnahme haben zu neuen Beurteilungsgrundlagen geführt, die hinsichtlich der Bewertung der Verhältnismäßigkeit zu einer Abweichung von der im Senatsurteil vom 10.02.2005 (Aktenz. 21 U 94/04) vertretenen Auffassung zwingen.

    Der Senat kann hinsichtlich dieser für die Entscheidung des Rechtsstreits bedeutsamen Vorfrage nunmehr zu einem anderen Ergebnis kommen, weil die Rechtskraft des im Berufungsverfahren 21 U 94/04 ergangenen Urteils - sollte sie die Parteien des hiesigen Rechtsstreits überhaupt erfassen - diese Vorfrage nicht umfasst.

    Den im Rechtsstreit 21 U 94/04 durch den Senat zugesprochenen Vorschuss von 170.500 EUR halten sie selbst nicht mehr für auskömmlich.

    Zwar ist dem Unternehmer eine Berufung auf eine Unverhältnismäßigkeit i.S.v. § 633 Abs. 2 Satz 3 BGB grundsätzlich verwehrt, wenn er bewusst von einer vereinbarten Ausführung wesentlich abgewichen ist (siehe Senatsurteil vom 10.02.2005, Aktz. 21 U 94/04 unter Hinweis z.B. auf BGH BauR 1995, 540, 541).

  • LG Essen, 17.11.2005 - 18 O 299/05

    Mangel bei Differenz zwischen Ausführung und Leistungsbeschreibung bei nicht

    Wegen dieser Mängel wurden bereits Verfahren vor dem LG Essen (18 O 558/03) und dem OLG Hamm (21 U 94/04) geführt.

    Zur näheren Begründung des Mangels wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils des OLG Hamm Bezug genommen (21 U 94/04).

    Wegen der Einzelheiten der festgestellten Mängel wird auf das Verfahren vor dem OLG Hamm (21 U 94/04) verwiesen.

    Das OLG Hamm (21 U 94/04) hat in dem Prozess zwischen dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Rechtsvorgängerin der Beklagten entschieden, dass die Abweichungsklausel eine unzulässige AGB sei.

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.03.2005 - 6 W 124/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5868
OLG Koblenz, 02.03.2005 - 6 W 124/05 (https://dejure.org/2005,5868)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.03.2005 - 6 W 124/05 (https://dejure.org/2005,5868)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. März 2005 - 6 W 124/05 (https://dejure.org/2005,5868)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zweck der Vorschrift des § 648 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Abhängigkeit der Sicherbarkeit eines Vergütungsanspruchs vom Beginn der Bauarbeiten; Architekt als Unternehmer eines Bauwerks; Erwirkung der Baugenehmigung als vorbereitende Maßnahme der Bauausführung

  • Judicialis

    BGB § 648; ; BGB § 648 Abs. 1; ; BGB § 648 a; ; BGB § 885; ; ZPO § 935; ; ZPO § 941

  • rechtsportal.de

    Sicherungshypothek des Bauunternehmers - Architekt als Unternehmer im Sinne des § 648 BGB ?

  • ibr-online

    Sicherungshypothek bei reinen Planungsleistungen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch des nur planenden Architekten auf Einräumung einer Sicherungshypothek? (IBR 2005, 264)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 188
  • BauR 2005, 909 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 03.09.1999 - 12 U 118/99

    Bauhandwerkersicherungshypothek für Architektenplanung bei Verkauf des

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.03.2005 - 6 W 124/05
    Zwar zählt auch der nur planende Architekt zu den Unternehmern eines Bauwerks im Sinne des § 648 Abs. 1 BGB, da seine geistigen Leistungen zu der Errichtung des Bauwerks beitragen und sich darin verkörpern (vgl. BGH NJW 1969, 419, 421; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 166).

    Für den nur planenden Architekten bedeutet dies, dass zumindest mit den Ausschachtungsarbeiten begonnen worden sein muss (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 166, 167; Werner-Pastor, a. a. O., Rdnr. 239).

  • BGH, 05.12.1968 - VII ZR 127/66

    Rechte des Architekten bei vorzeitiger unberechtigter Kündigung des Vertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.03.2005 - 6 W 124/05
    Zwar zählt auch der nur planende Architekt zu den Unternehmern eines Bauwerks im Sinne des § 648 Abs. 1 BGB, da seine geistigen Leistungen zu der Errichtung des Bauwerks beitragen und sich darin verkörpern (vgl. BGH NJW 1969, 419, 421; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 166).
  • KG, 05.01.2021 - 27 W 1054/20

    Architektenvertrag: Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

    Auch Architekten wurden als Unternehmer eines Bauwerks im Sinne des § 648 BGB angesehen (BGH, Urteil vom 05.12.1968 zu VII ZR 127/66, zitiert nach juris, dort Rdz. 7), wobei ihnen im Hinblick auf die vorzitierte Rechtsprechung ein Anspruch auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zugebilligt wurde, sobald ihr geistiges Werk eine Verkörperung in dem Bauwerk erfahren und somit zu einer Wertsteigerung beigetragen hatte (OLG Hamburg, Beschluss vom 18.03.2009 zu 14 W 24/09, zitiert nach juris, dort Rdz. 2 OLG Koblenz, Beschluss vom 02.03.2005 zu 6 W 124/05, zitiert nach juris, dort Rdz. 4 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.1999 zu 12 U 118/99, zitiert nach juris, dort Rdz. 14/15; OLG Celle, Urteil vom 24.11.1995 zu 4 U 218/94, zitiert nach juris, dort Rdz. 9).
  • OLG Celle, 06.02.2020 - 14 U 160/19

    Eintragung einer Vormerkung zur Einräumung einer Sicherungshypothek für eine

    Eine Wertsteigerung liegt dann vor, wenn mit der Bauausführung begonnen wurde (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24. November 1995 - 4 U 218/94 -, Rn. 10; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. März 2009 - 14 W 24/09 -, Rn. 2; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. März 2005 - 6 W 124/05 -, Rn. 4; OLG Hamm, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 12 U 107/99 -, Rn. 3, OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2006 - I-22 U 83/06 -, Rn. 50, alle zitiert nach juris; Schmitz, in: Kniffka, Bauvertragsrecht, 3. Aufl. 2018, § 650e, Rn. 4; Busche, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 650 e, Rn. 16, 20 m.w.N.).
  • KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17

    Bauhandwerkersicherungshypothek vor Baubeginn

    So hat auch das Oberlandesgericht Koblenz festgestellt, dass der Mehrwert, der durch seine Arbeit dem Grundbesitz des Bestellers zuteilgeworden ist, dem Unternehmer vorzugsweise für seine Vergütung haften soll und dass deshalb die Sicherbarkeit des Vergütungsanspruches im Einzelfall davon abhängt, dass mit den Bauarbeiten begonnen worden ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 02. März 2005 - 6 W 124/05 -, juris Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 22 U 83/06

    Sicherung eines Architektenhonoraranspruchs durch Vormerkung der Eintragung einer

    Für einen derartigen Anspruch eines Architekten gelten nach der ständigen bisherigen ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung folgende Grundsätze (BGHZ 51, 190; OLG Düsseldorf, 20. Zivilsenat, BauR 1972, 254 f; OLG Düsseldorf, 5. Zivilsenat, OLGR 1993, 288; OLG Celle, NJW-RR 1996, 854, 855; OLG Dresden, NJW-RR 1996, 920; OLG Düsseldorf, 12. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 166; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 971; OLG Koblenz, NZBau 2006, 188; ebenso Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdnr. 239; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 8. Aufl., Einl. Rdnr. 17; Palandt-Sprau, BGB, 65. Aufl., § 648 Rdnr. 2):.
  • LG Flensburg, 05.10.2018 - 2 O 38/18

    Einstweiliger Rechtsschutz: Anspruch eines Architekten auf Grundbucheintragung

    Dies gilt auch für den planenden Architekten (vgl. OLG Hamburg, a. a. O., 182; OLG Koblenz NZBau 2006, 188; OLG Hamm NJW 2000, 971; OLG Celle NJW-RR 1996, 854; OLG Dresden NJW-RR 1996, 920, 921; LG Leipzig, Urteil vom 6.4.2018, Anlage B 3, Bl. 217 d. A.; MüKo-Busche, 7. Aufl. 2018, § 650 e BGB, Rn. 16; Werner/Pastor-Pastor, a. a. O., Rn. 212).
  • KG, 14.02.2023 - 21 W 28/22

    Anspruch eines Architekten auf Einräumung einer Sicherungshypothek für seinen

    Auch Architekten wurden als Unternehmer eines Bauwerks im Sinne des § 648 BGB angesehen (BGH, Urteil vom 05.12.1968 zu VII ZR 127/66, zitiert nach juris, dort Rdz. 7), wobei ihnen im Hinblick auf die vorzitierte Rechtsprechung ein Anspruch auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zugebilligt wurde, sobald ihr geistiges Werk eine Verkörperung in dem Bauwerk erfahren und somit zu einer Wertsteigerung beigetragen hatte (OLG Hamburg, Beschluss vom 18.03.2009 zu 14 W 24/09, zitiert nach juris, dort Rdz. 2 OLG Koblenz, Beschluss vom 02.03.2005 zu 6 W 124/05, zitiert nach juris, dort Rdz. 4 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.1999 zu 12 U 118/99, zitiert nach juris, dort Rdz. 14/15; OLG Celle, Urteil vom 24.11.1995 zu 4 U 218/94, zitiert nach juris, dort Rdz. 9).
  • KG, 14.02.2023 - 21 U 28/22
    Auch Architekten wurden als Unternehmer eines Bauwerks im Sinne des § 648 BGB angesehen (BGH, Urteil vom 05.12.1968 zu VII ZR 127/66, zitiert nach juris, dort Rdz. 7), wobei ihnen im Hinblick auf die vorzitierte Rechtsprechung ein Anspruch auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zugebilligt wurde, sobald ihr geistiges Werk eine Verkörperung in dem Bauwerk erfahren und somit zu einer Wertsteigerung beigetragen hatte (OLG Hamburg, Beschluss vom 18.03.2009 zu 14 W 24/09, zitiert nach juris, dort Rdz. 2 OLG Koblenz, Beschluss vom 02.03.2005 zu 6 W 124/05, zitiert nach juris, dort Rdz. 4 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.1999 zu 12 U 118/99, zitiert nach juris, dort Rdz. 14/15; OLG Celle, Urteil vom 24.11.1995 zu 4 U 218/94, zitiert nach juris, dort Rdz. 9).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.02.2005 - VII ZR 275/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14946
BGH, 24.02.2005 - VII ZR 275/04 (https://dejure.org/2005,14946)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2005 - VII ZR 275/04 (https://dejure.org/2005,14946)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - VII ZR 275/04 (https://dejure.org/2005,14946)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muss Auftraggeber eine Vorauszahlungsbürgschaft zurückgeben? (IBR 2005, 199)

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 909
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 16.12.2009 - 4 U 44/09

    Bestellerkündigung beim VOB-Vertrag: Umfang der Bürgenhaftung bei Leistung von

    Für eine anderweitige Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Zahlungsprozess des Auftraggebers gegen den Bürgen, der ohnehin für das Erlöschen der Bürgschaft bzw. Beendigung der Bürgschaftsverpflichtung beweispflichtig ist, besteht kein sachlicher Grund (vgl. auch OLG Karlsruhe 5. Mai 2004 - 19 U 185/02 -, die Entscheidung ist nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24. Februar 2005 - VII ZR 275/04 - rechtskräftig).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.05.2004 - 19 U 185/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22110
OLG Karlsruhe, 05.05.2004 - 19 U 185/02 (https://dejure.org/2004,22110)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.05.2004 - 19 U 185/02 (https://dejure.org/2004,22110)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 19 U 185/02 (https://dejure.org/2004,22110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde; Anforderungen an das Vorliegen einer Erfüllungsbürgschaft; Anrechnung von Vorauszahlungen auf bereits erbrachte mangelhafte Teilleistungen eines beauftragten Subunternehmers

  • ra.de
  • ibr-online

    Wann muss Auftraggeber eine Vorauszahlungsbürgschaft zurückgeben?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muss Auftraggeber eine Vorauszahlungsbürgschaft zurückgeben? (IBR 2005, 199)

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 909 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1988 - IX ZR 113/87

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2004 - 19 U 185/02
    Eine Abrede, wonach bestimmte Leistungen, soweit erbracht, mit der Vorauszahlung verrechnet werden sollten mit der Folge der Verringerung der Bürgschaftsschuld (vgl. BGH NJW 2000, 511; NJW 1988, 2610), enthält die Bürgschaftsurkunde nicht.

    Vielmehr ist mangels abweichender Vereinbarungen davon auszugehen, dass der Beklagte für den Fall abgesichert werden sollte, dass die von der Fa. K. erbrachten Leistungen wertmäßig hinter dem Betrag der Vorauszahlung zurückbleiben (vgl. BGH NJW 1999, 2113; NJW 1988, 2610 S. 2611; Heiermann in Heiermann/Riedl/Rusam, 9. Aufl., § 17 VOB/B Rdn. 23), ein Risiko, das sich gerade, wie im Streitfall, bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung realisieren konnte.

    Zwar hat die Fa. K. ihren Anspruch auf Anrechnung nicht etwa verloren, sie ist allerdings, nachdem die Berechtigung der Forderungen bzw. deren Höhe nunmehr streitig ist, im Rahmen der bisher noch ausstehenden Abrechnung über die ausgeführten Leistungen vorzunehmen (vgl. BGH NJW 1988, 2610).

  • BGH, 06.05.1999 - IX ZR 430/97

    Umfang der Bürgschaftsverpflichtung für einzelne Voraus- oder Abschlagszahlungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2004 - 19 U 185/02
    Vielmehr ist mangels abweichender Vereinbarungen davon auszugehen, dass der Beklagte für den Fall abgesichert werden sollte, dass die von der Fa. K. erbrachten Leistungen wertmäßig hinter dem Betrag der Vorauszahlung zurückbleiben (vgl. BGH NJW 1999, 2113; NJW 1988, 2610 S. 2611; Heiermann in Heiermann/Riedl/Rusam, 9. Aufl., § 17 VOB/B Rdn. 23), ein Risiko, das sich gerade, wie im Streitfall, bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung realisieren konnte.
  • BGH, 04.11.1999 - IX ZR 320/98

    Umfang der Bürgenhaftung nach Kündigung eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2004 - 19 U 185/02
    Eine Abrede, wonach bestimmte Leistungen, soweit erbracht, mit der Vorauszahlung verrechnet werden sollten mit der Folge der Verringerung der Bürgschaftsschuld (vgl. BGH NJW 2000, 511; NJW 1988, 2610), enthält die Bürgschaftsurkunde nicht.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.1984 - 7 U 122/82

    Vorauszahlungsbürgschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2004 - 19 U 185/02
    Mit ihren beiden Abschlagsforderungen, gegen die der Beklagte keine Einwände vorbrachte, hat die Fa. K. zwar entsprechende Beträge fällig gestellt (§ 16 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B), eine Anrechnung, sei es durch Verrechnung (vgl. etwa OLG Karlsruhe BauR 1986, 227 S. 228), sei es durch Freigabe der Bürgschaft (vgl. KG BauR 1989, 748; Locher in Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., § 16 Nr. 2 VOB/B Rdn. 11) oder in sonstiger Weise ist indessen nicht erfolgt bzw. bewirkt worden (vgl. Locher a.a.O. Rdn. 9).
  • KG, 30.11.1988 - 24 U 4067/88

    Rückforderung von Vorauszahlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2004 - 19 U 185/02
    Mit ihren beiden Abschlagsforderungen, gegen die der Beklagte keine Einwände vorbrachte, hat die Fa. K. zwar entsprechende Beträge fällig gestellt (§ 16 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B), eine Anrechnung, sei es durch Verrechnung (vgl. etwa OLG Karlsruhe BauR 1986, 227 S. 228), sei es durch Freigabe der Bürgschaft (vgl. KG BauR 1989, 748; Locher in Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., § 16 Nr. 2 VOB/B Rdn. 11) oder in sonstiger Weise ist indessen nicht erfolgt bzw. bewirkt worden (vgl. Locher a.a.O. Rdn. 9).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2009 - 4 U 44/09

    Bestellerkündigung beim VOB-Vertrag: Umfang der Bürgenhaftung bei Leistung von

    Für eine anderweitige Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Zahlungsprozess des Auftraggebers gegen den Bürgen, der ohnehin für das Erlöschen der Bürgschaft bzw. Beendigung der Bürgschaftsverpflichtung beweispflichtig ist, besteht kein sachlicher Grund (vgl. auch OLG Karlsruhe 5. Mai 2004 - 19 U 185/02 -, die Entscheidung ist nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24. Februar 2005 - VII ZR 275/04 - rechtskräftig).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 15.12.2004 - 14 O 201/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14971
LG Köln, 15.12.2004 - 14 O 201/04 (https://dejure.org/2004,14971)
LG Köln, Entscheidung vom 15.12.2004 - 14 O 201/04 (https://dejure.org/2004,14971)
LG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 14 O 201/04 (https://dejure.org/2004,14971)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Hinweispflichten und Aufklärungspflichten aus einem Architektenvertrag; Anspruch auf Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung; Fördermittel für den Ausbau einer Sportstätte

  • ibr-online

    Zuwendungsrichtlinien missachtet: Schadensersatz!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fallstricke meiden - Öffentliche Bauvorhaben: Unterschätzen Sie die Bedeutung von Förderrichtlinien nicht

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Förderrichtlinien missachtet: Schadensersatz! (IBR 2005, 269)

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 909 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 181/93

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen fehlerhafter

    Auszug aus LG Köln, 15.12.2004 - 14 O 201/04
    Das kann in der Regel nur angenommen werden, wenn der Architekt den Bauherrn aufgeklärt und belehrt hat (BGH, NJW 1996, 2370, 2371).
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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 20.10.2004 - 8 T 142/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21758
LG Frankenthal, 20.10.2004 - 8 T 142/04 (https://dejure.org/2004,21758)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 20.10.2004 - 8 T 142/04 (https://dejure.org/2004,21758)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 8 T 142/04 (https://dejure.org/2004,21758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Fertigstellungsbescheinigung: Nicht erstattungsfähig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Liquidität - Wer trägt Kosten der Fertigstellungsbescheinigung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmer trägt Kosten der Fertigstellungsbescheinigung! (IBR 2005, 356)

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 157
  • BauR 2005, 909 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus LG Frankenthal, 20.10.2004 - 8 T 142/04
    Grundsätzlich kommt eine Erstattung der Kosten eines vorprozessual eingeholten Sachverständigengutachtens nämlich nur dann in Betracht, wenn die Partei in Folge fehlender eigener Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (vgl. BGHZ 153, 235, 238 m.w.N.).
  • BGH, 05.05.2004 - XII ZR 323/02

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus LG Frankenthal, 20.10.2004 - 8 T 142/04
    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt nämlich voraus, dass die die Zulassung begründende Rechtsfrage für die Entscheidung des zulassenden Gerichts von entscheidungserheblicher Bedeutung ist (vgl. für die Zulassung der Revision BGH, FamRZ 2004, 1275 m.w.N.).
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